Unser Beitrag zur Transparenz
Verantwortung für das Gemeinwohl
Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Zehn Punkte für die Öffentlichkeit
Auf Initiative von Transparency Deutschland e. V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.
Wir haben uns zu dieser Transparenz verpflichtet.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Anschrift und Sitz:
Nitya Bal Vikas Deutschland e. V.
Am Südhang 8
84076 Pfeffenhausen
Gründungsjahr: 2015
Für die Initiative Transparente Zivilgesellschaf zuständiger Ansprechpartner:
Benjamin Scholz
E-Mail: info@nbv-ev.org
Tel..: +49-157-57106614
2. Satzung und Vision
Die Satzung können Sie hier abrufen.
Nitya Bal Vikas Deutschland e. V. hat das Ziel, durch Bildungs- und Teilhabeprojekte vor allem Menschen am Rande der indischenGesellschaft zu helfen und zu unterstützen.
3. Datum des jüngsten Bescheides des Finanzamtes über die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft
Im letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Landshut vom 24.10.2022 wurde festgestellt, dass wir für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz (KStG) von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz (GewStG) von der Gewerbesteuer befreit sind, weil wir durch Förderung der Entwicklungszusammenarbeit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) dienen. Die satzungsmäßigen Zwecke entsprechen § 51 Abs. 2 Nr. 5, 13, 15 AO.
Mit Bescheid des Finanzamtes Landshut vom 19.04.2021 wurde die Erfüllung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60, 61 AO gesondert festgestellt.
Unsere Steuernummer lautet 132/110/00583.
4. Angaben zum Vorstand
Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden. Beide sind einzeln vertretungsberechtigt.
1. Vorsitzender: Martin Haus
2. Vorsitzender: Benjamin Scholz
5. Bericht über Tätigkeiten
Die ausführlichen Tätigkeitsberichte für die einzelnen Jahre finden Sie unter den jeweiligen Links:
Aktuelle Tätigkeiten und Aktionen können Sie zudem unserem Blog entnehmen.
6. Personalstruktur
Nitya Bal Vikas Deutschland e. V. wird von den beiden Vorsitzenden Martin Haus und Benjamin Scholz ehrenamtlich operativ geleitet. Der Verein verfügt über kein zusätzliches Personal.
7. Mittelherkunft
Die Mittelherkunft können Sie unseren jährlichen Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben für die jeweiligen Jahre entnehmen:
Außerdem gewähren wir Einblick in die Vermögensübersicht zu Beginn und Ende des jeweiligen Kalenderjahres:
8. Mittelverwendung
Sämtliche Einnahmen abzüglich der Ausgaben für das Jahr 2015 flossen in die Rücklagenbildung des Vereins. Sämtliche Rücklagen sind nicht projektgebunden. Die Einnahmen abzüglich der Ausgaben im Jahr 2016 sind den Rücklagen des Vereins zugeflossen. Hintergrund ist, dass wir zunächst genug Mittel ansammeln müssen, um damit nachhaltig die geplanten Projekte unterstützen zu können. Bitte beachten Sie auch, dass wir erst 2015 gegründet wurden. Dieses Vorgehen haben wir mit dem Finanzamt Landshut abgestimmt.
Seit Mitte 2017 sind unsere Einnahmen regelmäßig in unsere Projekte in Indien geflossen, deren genauen Inhalt Sie dem jeweiligen Wirtschafts- und Tätigkeitsbericht entnehmen können. Darüber hinausgehende Einnahmen flossen in die projektungebundene Rücklagenbildung für die zukünftige Projektfinanzierung.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Nitya Bal Vikas Deutschland e. V. ist mit keinen anderen Organisationen/Trägern/Firmen etc. gesellschaftsrechtlich verbunden.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zuwendungen mehr als zehn Prozent unserer Jahreseinnahmen betragen
Für das Jahr 2015 hat keine juristische Person Zuwendungen getätigt, die mehr als zehn Prozent unserer Jahreseinnahmen betragen.
Für das Jahr 2016 erhielten wir eine Großspende vom Clemens-August-Gymnasium (Land Niedersachsen).
Für das Jahr 2017 erhielten wir eine Förderung durch die Marianne und Emil Lux-Stiftung für unser Bildungsprojekt in Bihar, die mehr als zehn Prozent unserer Jahreseinnahmen ausmachte. Gleiches trifft auf von der Spendenplattform betterplace.org an uns weitergeleitete Zuwendungen zu.
Im Jahr 2018 erhielten wir wiederum Großspenden des Clemens-August-Gymnasiums Cloppenburg (CAG).
In den Jahren 2019 und 2020 überschritten von der Spendenplattform betterplace.org an uns weitergeleitete Zuwendungen die Zehn-Prozent-Grenze.
Im Jahr 2021 machten von der Spendenplattform betterplace.org an uns weitergeleitete Zuwendungen ebenfalls mehr als zehnt Prozent unserer Jahreseinnahmen aus. Gleiches gilt für Zuwendungen des CAG und der Hilfsorganisation BILD hilft e. V. "Ein Herz für Kinder".
Im Jahr 2022 beliefen sich erneut von der Spendenplattform betterplace.org an uns weitergeleitete Zuwendungen auf über zehnt Prozent unserer Jahreseinnahmen.